Hallo junge Angler...
viele von Euch haben in den letzten Monaten / Jahren den Einstieg in die Sportangelei kennengelernt und in mehreren Lehrfischen die Praxis am Wasser erprobt. Zum Abschluss dieser Zeit habt ihr die Sportfischereiprüfung abgelegt und seit nun mehr qualifizierte Angler, die alleine zum Angeln ans Wasser gehen dürfen. Für Euch gelten nun die gleichen Termine der wie bei den Senioren.
Wenn ihr auch an auswärtigen Fischen teilnehmen möchtet, sprecht bitte unseren Sportwart an. Er kann dafür sorgen, das ihr eine Mitfahrgelegenheit bekommt.
Schön wäre es auch, wenn ihr gelegentlich mal Sonntags den Weg zur Schutzhütte findet. Hier stehen wir Euch für Fragen immer zur Verfügung. Manch einer der Senioren wird Euch hier sicherlich auch mit Tipps und Tricks zu Rate stehen.
Solltet ihr Probleme am Wasser haben, meldet Euch bitte beim Vorstand.
In diesem Sinne "Petri Heil" für erfolgreiche Angeljahre.
Es grüßt Euch der Vorstand.
Hallo Mädels und Jungen,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte.
Diese Seite ist für euch Kids, die noch nie geangelt haben. Frei nach dem Motto "Wie geht das?".
Seit ihr zwischen 10-13 Jahre alt, habt Lust und Interesse, etwas über die Natur, die Fischarten und den Angelsport zu erfahren? Einmal das Gefühl erleben, wenn ein kapitaler Fisch angebissen hat?
Welches Gerät und Zubehör benötige ich?
Wie bereite ich den gefangenen Fisch dann für das Essen vor?
Wenn Euch das zusagt dann kommt zu uns.
Wir zeigen Euch wie man mit der Angel umgeht, was zu beachten ist, welche Fische man fangen kann und noch vieles mehr.
Zum Schluss könnt ihr Euch dann für die ab dem 14. Lebensjahr notwendige Sportfischereiprüfung anmelden.
Ohne diese Prüfung gibt es leider keine behördliche Angelerlaubnis.
Solltet ihr kein eigenes Angelgerät besitzen, bekommt ihr dies zu den Lehrfischen von uns leihweise gestellt.
Wir freuen uns auf Euch.
***Hinweis für die Erziehungsberechtigten:***
Auszug aus dem Bremischen Fischereigesetz § 35 Fischereiprüfung und Erteilung des Fischereischeines
(1) Die Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, daß der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Bremen hat, eine Fischereiprüfung vor einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 29 Abs. 3) oder die vorgeschriebene Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat oder als Berufsfischer ausgebildet ist. Eine Fischereiprüfung ist nicht erforderlich für Volljährige, die lediglich die Stockangelei nach § 9 ausüben wollen.
(2) In der Prüfung hat er ausreichende Kenntnisse über Arten der Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische, die fischereiliche Gesetzgebung, Fragen des Tier- und Naturschutzes im Zusammenhang mit dem Fischfang nachzuweisen. Die Oberste Fischereibehörde wird ermächtigt, eine Fischereiprüfungsordnung zu erlassen § 36 Fischen durch Jugendliche (1) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Inhabers eines Fischereischeines fischen.
( 3) Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen des Fischereischeines nach § 35, der unter den Voraussetzungen der §§ 35 und 37 zu erteilen ist.